ich möchte mich bezüglich Großanlagen austauschen.
Wer kann Antworten geben?
Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Der Standardtext lautet:
Grundsätzlich ist die Betriebsbereitschaft der einzelnen Teilanlagen
erst mit der Fertigstellung der Gesamtanlage erreicht.
Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Abschreibung.
Voraussetzung dazu: Abnahme, Betriebsbereitschaft, Zeitpunkt der Nutzbarkeit
Es stellt sich die Frage im Hinblick auf „Gabler Business-Wissen:
Bei Großanlagen können selbständige bewertbare Teilanlagen
schon vorher abgeschrieben werden
auch wenn die Gesamtanlage noch gar nicht fertig gestellt ist.
Großanlage bestehend aus:
Tank‘ s
Befüll- und Entnahmevorrichtung
Pumpen
Rohrleitungsnetz
Abfüllanlage
Die Tank‘ s alleine dürften noch nicht abschreibbar sein, da nicht nutzbar?
Wenn die Tank’ s mit der Befüll-Vorrichtung verbunden sind,
können sie befüllt werden.
Sind die Tank ’s mit der Entnahmevorrichtung verbunden,
könnte aus der Tankanlage rein theoretisch entnommen werden.
Somit wäre die Tankanlage eigentlich betriebsbereit „Befüllen/Entnahme“.
Eine Nutzbarkeit ist noch nicht möglich, da das Rohrleitungsnetz sowie die Abfüllanlage fehlen.
Kann man die Tankanlage die befüllt und theoretisch geleert werden kann
als Teilanlage bereits zu diesem Zeitpunkt abschreiben?
Hatten Sie schon einen vergleichbaren Geschäftsvorfall
der von der Betriebsprüfung so anerkannt wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Andi