Kreditoren-/Debitorenrechungen: richtige Buchungsdatum

Anzeige
RS Controlling-System
Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] Kreditoren-/Debitorenrechungen: richtige Buchungsdatum
Guten Morgen,

ich bin bei einer Kommune in der Finanzbuchhaltung tätig und habe ein Problem mit dem verbuchen der eingehenden Kreditorenrechnungen bzw. ausgehenden Debito-renrechnungen. Am 01.01.2009 wurde hier die doppelte Buchführung eingeführt. Ich bin seit einem halben Jahr in der Verwaltung als Buchhalter tätig und ich habe das Gefühl das hier jeder sein eigenes Süppchen kocht, wenn es ums buchen geht.

Aus diesem Grund wollt ich mal bei den gestandenen Buchhaltern hier in der Runde mal nachfragen, wie es richtig aussehen müsste bzw. wie man Rechnungen richtig verbucht. Ich würde mich freuen wenn eure Antworten mit einem § aus z.B. HGB/GOB auslegen könntet, den ich möchte diese meinem Vorgesetzten vorbringen damit es eine einheitliche Vorgehensweise im Haus gibt.

Beispiele für Debitorenrechnungen:
Vermietung eines Veranstaltungsraums: Abschluss des Mietvertrags/ Erstellung der Debitoren Rechnungen am 02.02.2010, Tag der Anmietung 05.06.2011, Fälligkeit 05.05.2011

Vermietung eines Veranstaltungsraums: Abschluss des Mietvertrags/ Erstellung der Debitoren Rechnungen am 02.02.2010, Tag der Anmietung 20.01.2011, Fälligkeit 20.12.2010

Gestattungen/ Ausnahmegenehmigungen/ Sondernutzungsgebühren: Erstellung des Bescheids am 01.03.2010 die Gestattungen/ Ausnahmegenehmigungen/ Sondernut-zungsgebühren an sich ist am/ vom-bis 01.04.2010/ 20.05.2010 – 20.06.2010 und die Fälligkeit ist mal 30 Tage nach Bescheiderstellung und manchmal 14-30 Tage vor der eigentlichen Inanspruchnahme der Gestattungen/ Ausnahmegenehmigungen/ Sondernutzungsgebühren.

Welches Buchungsdatum wäre maßgeblich und richtig? Bucht man nach Leistungs-erbringung? Wenn ja, was wäre die Leistungserbringung „Abschluss der Mietver-trags/ Debitorenrechnung“ oder „der tatsächliche Zeitraum/Tag der Anmietung?

Beispiele für Kreditorenrechnungen:
Handwerkerleistung war im Feb. 2010 und die Rechung kommt im Juli 2010 mit Re-chungsdatum 20.07.2010 und Leistungsdatum 02.02.2010.

Was wäre in solchen Fällen das richtige Buchungsdatum? Generell: Verwendet man als Buchungsdatum das Rechungsdatum oder Datum der erbrachten Leistung durch den Lieferanten/Handwerker? Wenn man nach Leistung buchen würde, wäre meine nächste Frage:
Wie sieht es aus wen de Leistung über einen längeren Zeitraum geht der sich auch in den Monaten überschneidet, d.h. Leistungserbringung vom Feb. 2010 bis April 2010. Rechnung würde im Juni kommen. Welches Buchungsdatum der Leistung wür-de ich nehmen?

Ich hoffe dass ich meine Problematik einigermaßen deutlich machen konnte und würde mich über eine balde Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Alex
Hallo Alexander,

Zitat
Alexander quote:
Beispiele für Debitorenrechnungen:
Vermietung eines Veranstaltungsraums: Abschluss des Mietvertrags/ Erstellung der Debitoren Rechnungen am 02.02.2010, Tag der Anmietung 05.06.2011, Fälligkeit 05.05.2011
Hier ist erstmal in 2010 nichts zu buchen, du kannst dir allerdings das Buchungsjahr 2011 schon mal anlegen und dann zum 02.01.2011 einbuchen damit die Rechnung nicht untergeht und das Mahnwesen wieder automatisch abläuft. Wenn hier Ust. enthalten ist, dann muss diese erst nach der Leistungserbringung oder mit Geldeingang abgeführt werden.

Zitat
Alexander quote:
Vermietung eines Veranstaltungsraums: Abschluss des Mietvertrags/ Erstellung der Debitoren Rechnungen am 02.02.2010, Tag der Anmietung 20.01.2011, Fälligkeit 20.12.2010
Wie vor, nur mit dem Unterschied, sollte in 2010 das Geld noch eingehen, wird eventuell Ust. noch 2010 fällig und der eingegangene Betrag landet im Kto. "erhaltene Anzahlungen"

Zitat
Alexander quote:
Gestattungen/ Ausnahmegenehmigungen/ Sondernutzungsgebühren: Erstellung des Bescheids am 01.03.2010 die Gestattungen/ Ausnahmegenehmigungen/ Sondernut-zungsgebühren an sich ist am/ vom-bis 01.04.2010/ 20.05.2010 – 20.06.2010 und die Fälligkeit ist mal 30 Tage nach Bescheiderstellung und manchmal 14-30 Tage vor der eigentlichen Inanspruchnahme der Gestattungen/ Ausnahmegenehmigungen/ Sondernutzungsgebühren.
Hier ist m. E. die Leistungserstellung der Bescheid, somit wäre ein Debitor mit dem Datum 01.03.2010 einzubuchen.

Zitat
Alexander quote:
Beispiele für Kreditorenrechnungen:
Handwerkerleistung war im Feb. 2010 und die Rechung kommt im Juli 2010 mit Re-chungsdatum 20.07.2010 und Leistungsdatum 02.02.2010.
Unterjährig würd ich die Rechnung als Kreditor zum 20.07.2010 einbuchen, da auch dann erst die Vst. gezogen werden darf. Sollte über den Jahresabschluss hinaus eine Rechnung im Januar oder später reinkommen, die die Leistungserstellung im Vorjahr hat, muss dann für diese Rechnung eine RS oder sonst. Vbk. gebildet werden, Vst. darf hier aber auch erst wieder mit erhalt der Rechnung gezogen werden.

Zitat
Alexander quote:
Wie sieht es aus wen de Leistung über einen längeren Zeitraum geht der sich auch in den Monaten überschneidet, d.h. Leistungserbringung vom Feb. 2010 bis April 2010. Rechnung würde im Juni kommen. Welches Buchungsdatum der Leistung wür-de ich nehmen?
Wie vor.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Also, ich wollte das ganze nochmal zusammenfassen, um Missverständnisse meinerseits auszuschließen:

Zusammenfassung nach meinem Verständnis (Debitoren)
Zitat
Hier ist erstmal in 2010 nichts zu buchen, du kannst dir allerdings das Buchungsjahr 2011 schon mal anlegen und dann zum 02.01.2011 einbuchen damit die Rechnung nicht untergeht und das Mahnwesen wieder automatisch abläuft. Wenn hier Ust. enthalten ist, dann muss diese erst nach der Leistungserbringung oder mit Geldeingang abgeführt werden.
Zitat
Wie vor, nur mit dem Unterschied, sollte in 2010 das Geld noch eingehen, wird eventuell Ust. noch 2010 fällig und der eingegangene Betrag landet im Kto. "erhaltene Anzahlungen"
Zitat
Hier ist m. E. die Leistungserstellung der Bescheid, somit wäre ein Debitor mit dem Datum 01.03.2010 einzubuchen.

1. Debitorenrechungen werden grundsätzlich in das Jahr gebucht in dem die "Leistung" erbracht wird.
2. Erstellungsdatum des Bescheides ist das maßgebliche Buchungsdatum.
- ausnahmen sind Bescheiderstellung Jahr 2010 und Leistungerbringung Jahr 2011, bei solchen Fällen wird das Buchungsdatum auf den ersten Tag im Jahr (2011) der Leistungserbringung gesetzt/verbucht.


Zusammenfassung nach meinem Verständnis (Kreditoren)
Zitat
Unterjährig würd ich die Rechnung als Kreditor zum 20.07.2010 einbuchen, da auch dann erst die Vst. gezogen werden darf. Sollte über den Jahresabschluss hinaus eine Rechnung im Januar oder später reinkommen, die die Leistungserstellung im Vorjahr hat, muss dann für diese Rechnung eine RS oder sonst. Vbk. gebildet werden, Vst. darf hier aber auch erst wieder mit erhalt der Rechnung gezogen werden.

1. Rechnungsdatum = Buchungsdatum
2. Für bezogene Leistungen über die wir noch keine Rechung zum Ende des Jahres bekommen haben werden Rückstellungen oder sont. Vbk. geblidet, die eingehende Rechnung wird jedoch nach dem eigentlichen Rechnugsdatum gebucht.

So kenne ich das auch, wird aber lang nicht von allen bei uns im Hause so praktiziert und deswegen bin ich mir noch etwas unsicher geworden und wollte mir nochmal eine zusätzliche Meinung einholen. Nicht das ich mich mit meinen Behauptungen hier zu weit aus dem Fenster lehne  :wink:

Gibt dazu Gesetztespassagen (HGB/GOB) auf die ich mich da beziehen kann, denn ich will eine einheitliche Vorgehensweise in der Buchhaltung und möchte dies auch entsprechend meinem Vorgesetzten vorbringen.

Gruß
Alex
Hallo Alexander,

so wie ich deine zusammenfassung sehe, stimme ich dem zu.

Zitat
Alexander quote:
2. Erstellungsdatum des Bescheides ist das maßgebliche Buchungsdatum.
- ausnahmen sind Bescheiderstellung Jahr 2010 und Leistungerbringung Jahr 2011, bei solchen Fällen wird das Buchungsdatum auf den ersten Tag im Jahr (2011) der Leistungserbringung gesetzt/verbucht.
Muss man nicht sofort im neuen Jahr verbuchen, man kann die Rechnung auch gesondert ablegen und manuell überwachen, ist aber schöner wenn die Softw. die Überwachung übernimmt und auch das Mahnwesen aktiviert bei nicht pünktl. Bezahlung.

Für die Debitoren ergibt sich das aus § 252 (1) Nr. 4 HGB in Verbindung mit § 5 (1) S.1 EStG. Demnach dürfen nicht realisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden.

Für die Kreditoren gilt das Imparitätsprinzip des § 252 (1) Nr. 4 HGB in Verbindung mit § 5 (1) S. EStG.
Das Imparitätsprinzip besagt das nicht realisierte Verluste ausgewiesen werden müssen.

Für die Ust. gilt bei den Debitoren § 13 (1) UStG und für die Kreditoren § 15 (1) UStG.

Falls ich einen § vergessen habe, kann dies ja noch einer der anderen nachtragen

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Vielen Dank Andreas für deine schnellen Antworten. Da ich ein relativ junger Buchhalter bin und meine "Erfahrung/Wissen" sich mehr aus den schullischen Fallstudien, als aus der tatsächlichen Berufserfahrung resutiert, bin ich über eine kompetenten Rat/Hilfestellung sehr froh. Vor allem wenn diese meine "Denke"(Meinung) bestätigt, dann weiß ich wenigstens dass ich nicht auf dem Holzweg war.  :D

Gruß
Alex
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Studie: Rund 39 Prozent der 55-Jährigen und älter will über das Rentenalter hinaus arbeiten Studie: Rund 39 Prozent der 55-Jährigen und älter will über das Rentenalter hinaus arbeiten Ob aus Spaß am Job, Wunsch nach sozialen Kontakten oder um die Rente aufzubessern: Wenn all jene, die bis 2035 ins Pensionsalter kommen, nach heutiger Aussage weiterarbeiten wollen und das später auch......

zeag-Studie 2024 - ESG-Strategien stärken den Unternehmenserfolg im Mittelstand zeag-Studie 2024 - ESG-Strategien stärken den Unternehmenserfolg im Mittelstand Gesetzliche Regelungen sowie gesellschaftliche Normen rücken Mensch und Umwelt zunehmend in den Mittelpunkt. Anfang 2024 verschärfte die EU die Richtlinien zum ESG-Reporting – vor allem die Verpflichtung......

Ab November 2024 kommt die Wirtschafts-Identifikationsnummer Ab November 2024 kommt die Wirtschafts-Identifikationsnummer Im Herbst startet die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird diese Nummer ab dem 1. November stufenweise und ohne vorherigen......


Aktuelle Stellenangebote


Buchhalter (m/w/d) Das Familienunternehmen Hedtke ist das modernste Mobilitätszentrum der Rhein-Main-Region für die Premiummarken Volvo, Jaguar Land Rover und LEVC. Dabei garantieren erfahrene, gut ausgebildete Mitarbei......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) Unser kaufmännisches Team steuert unser Business mit Leidenschaft für Planung, kreative Lösungen und Innovationen. Werden Sie Teil unseres vielseitigen und engagierten Teams und meistern Sie mit uns g......

Kreditorenbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit / Teilzeit Die Bratzler & Co. GmbH ist ein international tätiger Fruchtimporteur und Teil einer internationalen Unternehmens­gruppe mit Niederlassungen in den Niederlanden und Südamerika. An unserem Stammsitz au......

Mitarbeiter in der Finanzbuchhaltung (m/w/d) Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zu ihm gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN und BENNINGHOVEN mit i......

Bürokaufmann (all genders) Wir suchen eine(n) engagierte(n) Assistent:in der Finanzbuchhaltung (m/w/d), um unser Team bei you zu verstärken. Diese Position spielt eine zentrale Rolle in unserer Finanzabt......

Personalsachbearbeiter Entgeltabrechnung Öffentlicher Dienst (m/w/d) für die Landkreisbeschäftigten Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg (KU) ist mit mehr als 1.400 Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber im Landkreis Würzburg. Das KU, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, wu......

Software-Tip

GetMyInvoices_rechnungswesen-portal.png
Für jedes Unternehmen entscheidend: Machen auch Sie Ihr Unternehmen bereit für die
E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025.  Experten führen Sie durch alle Pflichten & Herausforderungen und stellen Ihnen Lösungswege praxisnah vor.

Nutzen Sie die Chance und melden Sie sich jetzt kostenlos an >>  

Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Buchhalterin / Buchhalter für die Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Das Familienunternehmen Hedtke ist das modernste Mobilitätszentrum der Rhein-Main-Region für die Premiummarken Volvo, Jaguar Land Rover und LEVC. Dabei garantieren erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter und die Servicekultur eines Familienunternehmens auch seit vielen Jahren höchste Kundenzufrie... Mehr Infos >>

Bürokaufmann (all genders)
Wir suchen eine(n) engagierte(n) Assistent:in der Finanzbuchhaltung (m/w/d), um unser Team bei you zu verstärken. Diese Position spielt eine zentrale Rolle in unserer Finanzabteilung und ist verantwortlich für die Bearbeitung und Verbuchung von Rechnungen sowie die Betreuu... Mehr Infos >>

Mitarbeiter in der Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zu ihm gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN und BENNINGHOVEN mit ihren Stammwerken in Deutschland sowie lokale Produktionsstätten in Brasilien, China und Indien. B... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bijou Brigitte – das bedeutet mehr als 50 Jahre Leidenschaft für Modeschmuck und Accessoires. Mit rund 1.100 Filialen in über 20 Ländern ist Bijou Brigitte der Marktführer in Europa. Unsere Konzernzentrale mit allen strategischen Fachbereichen sitzt in Hamburg. Flache Hierarchien und kurze Entsch... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung in Vollzeit (m/w/d)
Für unsere Abteilung Finanzen / Controlling suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit einen abschlusssicheren Buchhalter (m/w/d) in zentraler Lage in Wiesbaden. Sie übernehmen nach einer gründlichen Einarbeitung gemeinsam mit den Mitarbeitern aus unserem Buchhaltungsteam alle r... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) − Production Controlling (m/w/d)
LITEF-Produkte sind weltweit in einer Vielzahl von Anwendungen im Einsatz. Unsere Lösungen und Erfahrungen bieten wir Kunden, die dynamische Vorgänge (Beschleunigungen und Drehungen) messen und regeln wollen, Lage und Kurs von Fahrzeugen ermitteln oder navigieren wollen – auf dem Land, in... Mehr Infos >>

Kaufmännische Sachbearbeiterin / Kaufmännischer Sachbearbeiter in der Anlagenbuchhaltung/ Finanzbuchhaltung/ Buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Projekt Toolbox

Bild Projekt Toolbox.png
Die Projekt-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich im Projektmanagement bewährt haben. Ideal für Projektleiter und Mitarbeiter aus dem Projektmanagement.
Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd_400x289.jpg
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Mehr Informationen >>

RS Toolpaket - Controlling

PantherMedia_Jan_Prchal.jpg
Wir setzen für Sie den Rotstift an, sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Controlling über 30% im Vergleich zum Einzelkauf. Das RS Toolpaket - Controlling stellt Ihnen die wichtigsten Werkzeuge von der Unternehmensplanung bis zur Bilanzanalyse für Ihre strategischen Entscheidungen zur Verfügung. Das Controllingpaket umfasst 6 Excel-Tools für Ihre Arbeit!
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>