ich bin bei einer Kommune in der Finanzbuchhaltung tätig und habe ein Problem mit dem verbuchen der eingehenden Kreditorenrechnungen bzw. ausgehenden Debito-renrechnungen. Am 01.01.2009 wurde hier die doppelte Buchführung eingeführt. Ich bin seit einem halben Jahr in der Verwaltung als Buchhalter tätig und ich habe das Gefühl das hier jeder sein eigenes Süppchen kocht, wenn es ums buchen geht.
Aus diesem Grund wollt ich mal bei den gestandenen Buchhaltern hier in der Runde mal nachfragen, wie es richtig aussehen müsste bzw. wie man Rechnungen richtig verbucht. Ich würde mich freuen wenn eure Antworten mit einem § aus z.B. HGB/GOB auslegen könntet, den ich möchte diese meinem Vorgesetzten vorbringen damit es eine einheitliche Vorgehensweise im Haus gibt.
Beispiele für Debitorenrechnungen:
Vermietung eines Veranstaltungsraums: Abschluss des Mietvertrags/ Erstellung der Debitoren Rechnungen am 02.02.2010, Tag der Anmietung 05.06.2011, Fälligkeit 05.05.2011
Vermietung eines Veranstaltungsraums: Abschluss des Mietvertrags/ Erstellung der Debitoren Rechnungen am 02.02.2010, Tag der Anmietung 20.01.2011, Fälligkeit 20.12.2010
Gestattungen/ Ausnahmegenehmigungen/ Sondernutzungsgebühren: Erstellung des Bescheids am 01.03.2010 die Gestattungen/ Ausnahmegenehmigungen/ Sondernut-zungsgebühren an sich ist am/ vom-bis 01.04.2010/ 20.05.2010 – 20.06.2010 und die Fälligkeit ist mal 30 Tage nach Bescheiderstellung und manchmal 14-30 Tage vor der eigentlichen Inanspruchnahme der Gestattungen/ Ausnahmegenehmigungen/ Sondernutzungsgebühren.
Welches Buchungsdatum wäre maßgeblich und richtig? Bucht man nach Leistungs-erbringung? Wenn ja, was wäre die Leistungserbringung „Abschluss der Mietver-trags/ Debitorenrechnung“ oder „der tatsächliche Zeitraum/Tag der Anmietung?
Beispiele für Kreditorenrechnungen:
Handwerkerleistung war im Feb. 2010 und die Rechung kommt im Juli 2010 mit Re-chungsdatum 20.07.2010 und Leistungsdatum 02.02.2010.
Was wäre in solchen Fällen das richtige Buchungsdatum? Generell: Verwendet man als Buchungsdatum das Rechungsdatum oder Datum der erbrachten Leistung durch den Lieferanten/Handwerker? Wenn man nach Leistung buchen würde, wäre meine nächste Frage:
Wie sieht es aus wen de Leistung über einen längeren Zeitraum geht der sich auch in den Monaten überschneidet, d.h. Leistungserbringung vom Feb. 2010 bis April 2010. Rechnung würde im Juni kommen. Welches Buchungsdatum der Leistung wür-de ich nehmen?
Ich hoffe dass ich meine Problematik einigermaßen deutlich machen konnte und würde mich über eine balde Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Alex