Häusliches Arbeitszimmer abschreiben - dazu ein paar Fragen

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Häusliches Arbeitszimmer abschreiben - dazu ein paar Fragen
Guten Morgen,

Ich mache zum ersten mal eine EÜR und habe in dem amtlichen Formular das Wort "häusliches Arbeitszimmer" gelesen, was mich hellhörig gemacht hat. Welche Kriterien bei mir zutreffen: Ich mache die Arbeit von Zuhause, habe also kein Büro oder einen Arbeitgeber, weswegen mein häusliches Arbeitszimmer als "Tätigkeitsmittelpunkt" gilt, es handelt sich dabei auch um ein "richtiges" Zimmer.

Doch ich habe viele offene Fragen:
  • 1. Muss ich das häusliche Arbeitszimmer beim Finanzamt vor der Abgabe der Steuererklärung anmelden ? Oder reicht es, wenn ich die Aufwendungen (anteilige Stromkosten, Abschreibung, etc.) schlüssig aufliste und als Gewinnminderung in der EÜR eintrage ? Und welche Nachweise muss ich erbringen ? Den Grundriss des Hauses ?  
  • 2. Ich bin Eigentümer des Hauses, aber nur zu 50%. Wie muss ich den jetzt das Arbeitszimmer abschreiben ? 2% von den Herstellungskosten ? Muss ich von dieser Summer 50% abziehen, weil ich eben nur zu 50% Eigentümer bin ? Und noch eine interessante Frage. Im betreffendem Steuerjahr war ich zu 25% Eigentümer. Heißt das, dass ich 25% der Kosten nur veranschlagen darf oder kann ich den aktuellen Besitzstand gelten machen ? Oder kann ich 100% vom Arbeitszimmer abschreiben, egal wie viel Prozent ich besitze ?
  • 3. Wie genau berechnet man die Abschreibung des häusliches Arbeitszimmers ? 2% von den Herstellungskosten anteilig je nach m² verglichen zur gesamten Wohnfläche. Ist das eine einfache lineare Abschreibung, also jedes Jahr um 2% der Herstellungskosten, also z.B. 500€ jedes Jahr. Oder muss ich kompliziert rechnen und seit dem Herstellungsjahr 2% abziehen und im nächsten Jahr 2% von dem verminderten Wert abziehen, usw. ?
  • 4. Wie sieht es mit den Finanzierungskosten aus ? Muss man sie berechnen und wie geht das ?
  • 5. Kann ich z.B. Stromkosten, Gas, Schornsteinfeger, Grundsteuer, etc. anteilig nach m² als Ausgaben geltend machen, wenn ich jedoch diese Rechnungen nicht selber bezahlt habe. Ich kann zwar nachweisen, dass sie bezahlt wurden, aber eine andere Person im Haushalt hat sie offiziell bezahlt. Und wenn ja, muss ich alle Ausgaben belegen oder nur auf Nachfrage ?
  • 6. Habe irgendwo gelesen, dass man Besuch vom Finanzamt bekommt, wenn man sein Arbeitszimmer abschreibt. Stimmt das zwingend und kommt er dann auch überraschend ? Hat da schon jemand Erfahrung.
  • 7. Die Höchstgrenze der Ausgaben liegt ja bei 1250 €. Das kann ich bei Lehrern z.B. nachvollziehen. Aber wie sieht es mit einem Klein-Gewerbe aus ? Gibt es da auch zwingend eine Höchstgrenze ? Bei einem "richtigen" Unternehmen gibt es ja auch keine Höchtgrenze, den Ausgaben sind Ausgaben..  Und falls die Höchstgrenze zwingend ist. Wie gebe ich das bei der EÜR an ? Einfach 1250 € abziehen (mit Nachweis) oder die gesamten Kosten (falls die Kosten 1250€ übersteigen) als Ausgaben angeben, obwohl alles, was über 1250€ hinausgeht, keine Rolle spielt.
Bearbeitet: Gluecklicher - 22.06.2015 09:28:39
Hi,

mal 25%, mal 50%, wie hast du das Gebäude erworben?
Hast du es gerbt, dann ist auch noch interessant, wie der Erblasser an das Gebäude gekommen ist und wie lange dieser der Besitzer war.

Wenn du Gewerbetreibender bist, dann ist erst mal die Frage, ob es zu einem häusliche Arbeitszimmer kommt, oder ob es gewerblich genutzte Räume sind. Was für ein Gewerbe ist es?
Die Abgrenzung liegt hier in der Tätigkeit, die in dem Raum ausgeführt wird. sind es nur Büro- und EDV-Tätigkeiten, dann bist du bei einem häuslichen Arbeitszimmer. Dagegen ist bei einer handwerkliche Tätigkeit eher von einem gewerblich genutzten Raum auszugehen.

Bei dem häuslichen Arbeitszimmer gibt es die Grenze von 1.250 EUR, aber ggf. gilt diese Grenze nicht. Dieses ist wieder abhängig von deiner Tätigkeit.

MfG
StephanM
Hallo,

Zu dem Thema gibt es auf unseren Portalen einige Fachartikel. Vielleicht helfen Ihnen die Texte schon weiter:
http://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Arbeitszimmer-von-der-Steuer-absetzen-Regeln-Tipps-Fragen-und-Antworten.html
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Steuern/Der-Fiskus-akzeptiert-weiter-Arbeitszimmer.html
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Buchen/Haeusliches-Arbeitszimmer-Buchungsbeispiele.html

Viel Erfolg
Die Redaktion
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