Also grundsätzl. wird aktiviert bei Anschaffung des WG und dieser wird auch ganz normal abgeschrieben.
beim Mietkauf hast du dann die Raten die wie bei einem Darlehen aus Tilgungsraten und Zinsen bestehen. Nicht zu verwechseln mit einer reinen Leasingform, dort wird nichts aktiviert.
Solltest du mal Leasing vornehmen, melde dich ruhig vorher, denn auch hier gibt es bestimmte Formen wo der LN bilanzieren muss.
Wenn die Verbuchung ein Stb. vorgenommen hat, dann muss er doch wissen um welche Form es sich gehandelt hat. Sollte der einen Mietkauf als lfd. Aufwand behandelt haben, hatt der einen dicken Bock geschossen.
Wenn´s nun aber schon schief gelaufen ist, dann würd ich hier nichts mehr ändern, auch eine nachtr. Aktivierung kommt nicht in Betracht, da der gesamte Aufwand bereits in der GUV war. Wenn einbuchen dann höchstens mit einem Erinnerungswert von 1 Euro. Dies führt bei einem Verkauf dann zu einem Erlös und Steuerzahlungen. Sollte irgendwann ein BP drüber stolpern, dann sagst du wie es ist und du dies einfach vom Stb. übernommen hattest, wenn er human ist und nicht ganz so fleißig

dann beläst er es dabei vorallem wenn die Laufzeit mit der Afa-Zeit nahezu identisch ist. Sollte bei einer BP die Afa-Zeit zu Ende sein, dann wird sich auch nicht viel ändern,selbst wenn Mietkauf und Afa-Zeit auseiander driften, da er dann alle Jahre korrigieren müsste und damit auch eher eine Null bei rumkommt.
Gruß
Andreas