49 EUR Ticket als Jobticket - Was ist zu beachten?

Birgit Wichmann
Als das 49 Euro Ticket angekündigt wurde, war vielen Pendlern nicht klar, was das für sie bedeuten würde. Damit alle Jobticket- Inhaber von diesem neuen Deutschlandticket profitieren können, braucht es aber klare Regelungen. Inzwischen ist jedoch klar, dass sich das 49 Euro Ticket für alle Pendler, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, bezahlt machen wird.   

49 Euro Ticket und Jobticket

Jeder Arbeitgeber kann das Jobticket als Deutschlandticket zur Verfügung stellen. Das 49 Euro Ticket kann dadurch deutlich günstiger werden. Ab dem 03. April 2023 ist das 49 Euro Ticket erhältlich. Genutzt werden kann es dann ab dem 01. Mai 2023. Die Klarheit über die Regelungen für das 49 Euro Ticket für die Jobticket-Inhaber kam mit dem 27. Januar 2023. An diesem Tag haben der Bund und die Länder neben dem offiziellen Startdatum auch für klare Regelungen gesorgt. 

Arbeitgeber haben ab Mai 2023 die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern das Deutschlandticket als Jobticket zur Verfügung zu stellen. Die betroffenen Mitarbeiter könnten Bus und Bahn dann in ganz Deutschland nutzen. Übernimmt der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent der Jobticketkosten, geben der Bund und die Länder nochmal einen Abschlag von fünf Prozent dazu. Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass sie 30 Prozent der Kosten für das 49-Euro-Ticket sparen. Das Deutschlandticket macht das Jobticket also noch attraktiver.

Was ist ein Jobticket?

Unter einem Jobticket sind Monats- und Jahresfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel zu verstehen, die jeder Arbeitgeber bei einem Verkehrsunternehmen meist vergünstigt erwerben kann. Das Jobticket wird dann vonseiten des Arbeitgebers den Arbeitnehmern verbilligt oder unentgeltlich überlassen. Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Jobticket für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, so handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Doch das Jobticket kann unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitnehmer auch steuerfrei bleiben.
 

Pauschaler Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber

Den Arbeitnehmern kann vom Arbeitgeber ein Zuschuss zu den Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gezahlt werden. Dieser Zuschuss kann vom Arbeitgeber bis zur Höhe der Entfernungspauschale (derzeit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer) pauschal mit 15 Prozent versteuert werden. Für den Arbeitnehmer ist dieser Zuschuss steuer- und abgabenfrei. Abgerechnet werden muss dieser Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber über die Lohnabrechnung. Am Jahresende ist er in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. 

Das Jobticket in der Gehaltsabrechnung

Mit dem vom Arbeitgeber gewährten Fahrtkostenzuschuss kann sich der Arbeitnehmer sein Jobticket selbst beim Verkehrsunternehmen kaufen. Alternativ erwirbt der Arbeitgeber das Jobticket und zieht den Preis dafür vom Nettolohn des Arbeitnehmers ab. 

Praxisbeispiel:

Eine Arbeitnehmerin pendelt jeden Tag zehn Kilometer von zu Hause in ihr Unternehmen und zurück. Der Arbeitgeber kann hier aus Vereinfachungsgründen unterstellen, dass seine Mitarbeiterin jeden Monat an 15 Tagen zwischen ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte pendelt. Im Jahr sind das 180 Tage. 
  • Die Entfernungspauschale beträgt 180 Arbeitstage x 10 Kilometer x 0,30 Euro = 540 Euro.
  • Für den Arbeitgeber beträgt der pauschalierbare Fahrtkostenzuschuss maximal 540 Euro.
  • Der monatliche pauschale Fahrtkostenzuschuss beträgt 45 Euro.

Für den Fahrtkostenzuschuss kann die Lohnsteuer pauschal mit 15 Prozent berechnet werden. Diese pauschale Lohnsteuer muss vom Arbeitgeber getragen werden. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, sie auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Pauschal besteuerter Arbeitslohn ist in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. 

Die Lohnsteuerpauschalierung

Für die pauschale Lohnsteuer muss allerdings eine Voraussetzung erfüllt sein. Der gezahlte Fahrtkostenzuschuss wird nur dann pauschal besteuert, wenn er zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Dann bleibt der Fahrtkostenzuschuss für den Arbeitnehmer steuerfrei. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig und auch steuerschädlich.

Geldwerter Vorteil Jobticket

Kein geldwerter Vorteil entsteht, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer das Jobticket zu dem Preis überlässt, den er an das Verkehrsunternehmen gezahlt hat. Erhält der Arbeitgeber eine Ermäßigung vom Verkehrsunternehmen und gibt diese vollständig an den Arbeitnehmer weiter, so muss diese Ermäßigung nicht versteuert werden. Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Jobticket verbilligt oder unentgeltlich, so ist dieser geldwerte Vorteil generell zu versteuern. Analog dem Fahrtkostenzuschuss kann dieser geldwerte Vorteil vom Arbeitgeber bis zur Höhe der Entfernungspauschale mit 15 Prozent pauschal versteuert werden. Der geldwerte Vorteil bleibt sozialversicherungsfrei.  

Steuerfreier Sachbezug: monatliches Jobticket

Betragen die geldwerten Vorteile je Monat nicht mehr als zusammen 44 Euro, so können Sachbezüge steuerfrei bleiben. Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Jobtickets durch den Arbeitgeber zählt zu den Sachbezügen. Um die 44-Euro-Freigrenze anzuwenden, sind alle in einem Monat dem Arbeitnehmer zugeflossenen Sachbezüge zusammenzurechnen. 

Hinweis: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Bei Überschreitung der 44-Euro-Grenze wird der gesamte Sachbezug steuer- und beitragspflichtig! 

Alle Preisnachlässe, die Verkehrsbetriebe üblicherweise zur Verfügung stellen, sind kein Arbeitslohn. Nur soweit der Arbeitnehmer das Ticket darüber hinaus verbilligt oder unentgeltlich erhält, entsteht ein geldwerter Vorteil.  

Praxisbeispiel steuerfreier Sachbezug

Ein Unternehmen schließt als Arbeitgeber mit einem Verkehrsunternehmen einen sogenannten Rahmenvertrag ab. Durch diesen Rahmenvertrag können die Mitarbeiter des Unternehmens verbilligte Jobtickets erwerben. Der Preis für eine Monatskarte beträgt üblicherweise 50 Euro. Das Verkehrsunternehmen gewährt dem Arbeitgeber eine Ermäßigung für die Jobtickets von 20 Prozent. Das entspricht 10 Euro. Damit beträgt der geldwerte Vorteil je Ticket 40 Euro. Erhält der Arbeitnehmer keine weiteren Sachbezüge im Monat, so bleibt der geldwerte Vorteil steuer- und beitragsfrei, da 40 Euro. Wäre das Jobticket teurer, kann der Arbeitnehmer Zuzahlungen leisten.

Steuerfalle Jahresticket

Vorweg, nur der monatliche Erwerb ist begünstigt. Ist das Jobticket längere Zeit gültig, so fließt dem Arbeitnehmer der gesamte geldwerte Vorteil zu, sobald er sein Jobticket erhalten hat. Gerade für Jahrestickets bedeutet das, dass die monatliche 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze immer überschritten wird. Dadurch wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dazu muss man wissen, dass es nicht darauf ankommt, welche Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden. Wird die Zahlung monatlich an den Verkehrsbetrieb geleistet, so ändert das nichts an dem einmaligen und sofortigen Zufluss des geldwerten Vorteils. Entscheidend ist die wirtschaftliche Verfügungsmacht. 




letzte Änderung B.W. am 06.12.2023
Autor(en):  Birgit Wichmann
Bild:  Bildagentur PantherMedia / gstockstudio


Autor:in
Frau Birgit Wichmann
Birgit Wichmann ist seit zehn Jahren Autorin, Texterin und Lektorin. Sie schreibt als ausgebildete Steuerberaterin in Deutschland mit mehr als 30 Jahren Erfahrung als Bilanzbuchhalterin, kaufmännische Leiterin und kaufmännische Geschäftsführerin Fachartikel zum Thema Steuern/Rechnungswesen für verschiedene Onlineportale, textet für Websites und Onlinemagazine. Als mehrfache Bestsellerautorin mit vier Preisverleihungen hat sie sich auf historische Romane und Kinderbücher spezialisiert.
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Anlagenbuchhalterin (m/w/d)
Als Mitglied des Teams Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung bearbeiten Sie eigenständig das Anlagevermögen in SAP und kümmern sich dabei besonders und die Aktivierung von Großprojekten. Hierbei haben Sie stets die handels- und steuerrechtlichen Aktivierungsvorgaben, -wahlrechte und Nutzungsdauern i... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (w/m/d) Buchhaltung
Die Tempur-Sealy-Unternehmensgruppe ist weltweit der größte Hersteller im Bereich von Premium-Matratzen, Kissen sowie inno­va­tiven Bett­systemen. Unsere Produkte verkaufen wir in mehr als 90 Ländern unter der Marke TEMPUR®. Das druck­ent­las­tende Material wird aus­schließ­lich in unter­neh­mens... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 340 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir verfügen über Fachbereiche für Orthopädie, Neurologie und Arbeitsmedizin sowie unsere Intensivsta... Mehr Infos >>

Senior Accountant (m/w/d)
Die Motherson Group ist einer der 21 größten und am schnellsten wachsenden Anbieter von Komplett­system­lösungen für die globale Auto­mobil­indus­trie und bedient eine Viel­zahl weiterer Branchen wie Eisen­bahn, Luft- und Raum­fahrt, Medizin, IT und Logistik mit über 180.000 Mitar­beitern in 41 L... Mehr Infos >>

Steuerassistent / Steuerfachwirt (m/w/d)
Die LGG Steuerberatung GmbH ist ein modernes, erfahrenes Dienst­leistungs­unter­nehmen in den Bereichen Buchführung, Abschluss­erstellung und Steuer­beratung. Unser Hauptsitz befindet sich in Stuttgart, darüber hinaus sind wir über­regional an den Standorten Aalen, Bad Waldsee, Bondorf, Boxberg, ... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Wind plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks, Biogasanlagen sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit mehr als 25 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Wind alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Gene... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

Candis-logo-black-beige.png

Effizienter, schneller, intuitiver: das Rechnungsmanagement mit Candis 
Vom automatischen Rechnungseingang, über reibungslose Freigabeprozesse und ein GoBD-konformes Rechnungsarchiv zur nahtlosen Übertragung in die Buchhaltung – mit Candis erleben Sie ein digitalisiertes Rechnungsmanagement, genau nach Ihren Bedürfnissen. Intuitiv und ohne Handbuch. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>