Höchstwertprinzip - Erläuterung und Beispiel

Jörgen Erichsen, Günther Wittwer
Das Prinzip der Vorsicht ist ein zentraler handelsrechtlicher Bewertungsgrundsatz und Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung. Es dient vor allem der Kapitalerhaltung und damit auch dem Gläubigerschutz. Vorsichtige Bewertung bei Verbindlichkeiten bedeutet, den jeweils höchsten gegebenen Bewertungsansatz zu wählen, wenn mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Das wird dann Höchstwertprinzip genannt. Darüber hinaus sollen alle vorhersehbaren Risken und Verluste erfasst werden. Und zwar auch dann, wenn diese erst im Zeitraum nach dem Abschlussstichtag und der Erstellung des Jahresabschlusses bekannt werden. Das Gegenstück zu den Verbindlichkeiten ist bei den Vermögensgegenständen das Niederstwertprinzip.

Warum das Höchstwertprinzip?

Würde der oder ein niedrigerer Ansatz als möglich angesetzt, entstände ein nicht realisierter Gewinn, was sowohl dem Realisationsprinzip als auch dem Imparitätsprinzip widersprechen würde. Danach dürfen Gewinne nicht ausgewiesen werden, solange sie nicht realisiert sind, wohingegen noch nicht realisierte Verluste zu berücksichtigen sind. Hinzu kommt, dass die Liquidität des Unternehmens auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zumindest geschont wird, weil zu hohe Gewinnausschüttungen vermieden werden.
Das Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne nur zu berücksichtigen sind, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Es ist damit Teil des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips und dient der Periodenabgrenzung. Das Vorsichtsprinzip ist auch steuerrechtlich zu beachten.

Das Imparitätsprinzip besagt, dass Gewinne und Verluste zu unterschiedlichen Zeitpunkten in die Bilanz aufgenommen werden müssen: Verluste müssen bereits bilanziert werden, wenn ihr Eintreten wahrscheinlich ist; hierfür können z.B. Rückstellungen gebildet werden. Gewinne dürfen erst dann bilanziert werden, wenn sie tatsächlich realisiert wurden.


Wertansätze bei den Verbindlichkeiten

Generell gelten bei den Verbindlichkeiten folgende Wertansätze
  • Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen.
  • Rentenverbindlichkeiten sind mit dem Barwert zu berücksichtigen.
  • Rückstellungen müssen in der Höhe ausgewiesen werden, die „nach vernünftigem kaufmännischen Ermessen“ notwendig ist. Bei Rückstellungen gibt es also durchaus Spielraum, um den Wert einer Schuld zu beeinflussen.

§ 253 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EstG) schreibt zudem vor, dass Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt.

Dass Verbindlichkeiten maximal mit ihrem Rückzahlungsbetrag auszuweisen sind, ergibt sich aus § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, wobei das Prinzip von der Laufzeit der Verbindlichkeit unabhängig ist. An jedem Bilanzstichtag muss eine erneute Prüfung der Bewertungsmöglichkeiten vorgenommen und entsprechend des Ergebnisses bilanziert werden. Das Höchstwertprinzip findet häufig bei Fremdwährungsverbindlichkeiten Anwendung.

Beispiel: Ein Unternehmen kauft Materialien in den USA zu einem Preis von insgesamt 115.000 Dollar. Zum Kaufzeitpunkt beträgt der Kurs 1,15 Euro pro Dollar. Am Bilanzstichtag beläuft sich der Kurs auf 1,10 Euro pro Dollar. Beim Kauf beträgt der Wert der Materialien daher 100.000 Euro (115.000 Dollar / 1,15).

Zum Bilanzstichtag ist der Kurs niedriger und damit steigen die Verbindlichkeiten auf 104.545,45 Euro (115.000 Dollar / 1,10). Nach dem Höchstwertprinzip muss die Verbindlichkeit mit 104.545,45 Euro bilanziert werden.

Höchstwertprinzip im Steuerrecht

Grundsätzlich entspricht die Steuer- der Handelsbilanz. Allerdings sind in der Steuerbilanz immer wieder andere Ansätze möglich. Das Steuerrecht (§ 6 Abs. 1 EstG) schreibt vor, dass Verbindlichkeiten grundsätzlich mit den Anschaffungskosten (meist der Rückzahlungsbetrag oder Nennwert einer Verbindlichkeit) oder einem evtl. vorhandenen höheren Teilwert bewertet werden müssen.

 


Aufgaben

Von Günther Wittwer
  1. Wie sind die Verbindlichkeiten am Bilanzstichtag zu bewerten?

  2. Die Eingangsrechnung vom 9.12.2021  von Smith Ltd. / New York über 120.000 US-$ wurde am 23.12.2021 zu einem Wechselkurs am Eingangsrechnungstag 1,00 € = 1,09 US-$ gebucht.
    Der Wechselkurs am Bilanzstichtag (31.12.) betrug 1,12 US-$.
    Mit welchem Wert in € sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen am Bilanzstichtag (31.12.) auszuweisen?

  3. Am 4.1.2022 hat Santino GmbH bei der City-Bank zu Köln ein Darlehen in Höhe von 300.000 € zur Finanzierung eines Neubaus einer Lagerhalle aufgenommen. Die Laufzeit beträgt 12 Jahre. Es wurde eine Auszahlung von 95 % vereinbart. Wie lauten die Buchungen mit Beträgen
    1. bei Aufnahme des Darlehen
    2. Tilgung des gebuchten Disagio am Bilanzstichtag 31.12.2022
    3. Wie sind die Darlehens-und Hypothekenschulden am Bilanzstichtag zu bewerten?

Lösungen

  1. Verbindlichkeiten sind am Bilanzstichtag mit ihrem höheren Rückzahlungsbetrag zu bewerten.

  2. Bewertungsverfahren zum Bilanzstichtag. Der Wertansatz ist mit der Kursangabe zu prüfen.

    Bewertung mit dem Wechselkurs am Tag des Eintreffens der Eingangsrechnung

    1,09 $ 1,00 €
    120.000 $ x €

    1 ×120.000 = 110.091,74
    1,09

    Bewertung nach dem Wechselkurs am Bilanzstichtag

    1,12 $ 1,00 €
    120.000 $ x €

    1 ×120.000 = 107.142,85
    1,12


    TIPP
    Beim Ansatz eines höheren Kurs am Bilanzstichtag gegenüber am Tag der Entstehung der Verbindlichkeit ist keine weitere Buchung erforderlich.
    Bereits am Tag der Entstehung der Verbindlichkeit ist die höhere Verbindlichkeit ausgewiesen worden. Die Anwendung des Höchstwertprinzips ist erfüllt.

  3. a)  4.1.2022 Aufnahme des Darlehens

    Bank (Kreditinstitute) 285.000 €  
    Disagio 15.000 €  
    an langfristiges Darlehen   300.000 €

    b) 31.12.2022 Bilanzstichtag

    Zinsaufwendungen für langfristiges Darlehen 1.250 €
    an Disagio   1.250 €

Zurück zum ABC der Bilanzierung >>



letzte Änderung J.E. am 05.06.2023
Autor(en):  Jörgen Erichsen, Günther Wittwer


Autor:in
Herr Jörgen Erichsen
Jörgen Erichsen ist selbstständiger Unternehmensberater. Davor hat er in leitenden Funktionen in Konzernen gearbeitet, u.a. bei Johnson & Johnson und Deutscher Telekom. Er ist Autor von Fachbüchern und -artikeln rund um Rechnungswesen und Controlling. Außerdem ist er als Referent zu diesen Themen für verschiedene Träger tätig. Beim Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) leitet Jörgen Erichsen den Arbeitskreis Controlling.
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Literaturhinweise
Excel-Tools
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

07.06.2018 19:35:46 - Gast

Bei Lösung 2) befindet sich ein Fehler in der zweiten Rechnung.
Es muss lauten : 1 x 120.000/ 1,12
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Abrechnung m/w/d
Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren Standorten Freiburg und Schwerin sorgen dafür, dass die ... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Ihre Aufgaben: In Ihrer Rolle als Kreditorenbuchhalter*in kontieren Sie die Eingangsrechnungen und verbuchen bestellbezogene und nicht bestellbezogene Eingangsrechnungen in unserem elektronischen Workflow. Sie übernehmen Kontenklärungen mit Lieferant*innen und die allgemeine Kontenabstimmungen im... Mehr Infos >>

Anlagenbuchhalterin (m/w/d)
Als Mitglied des Teams Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung bearbeiten Sie eigenständig das Anlagevermögen in SAP und kümmern sich dabei besonders und die Aktivierung von Großprojekten. Hierbei haben Sie stets die handels- und steuerrechtlichen Aktivierungsvorgaben, -wahlrechte und Nutzungsdauern i... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Finanzbuchhaltung
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 340 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir verfügen über Fachbereiche für Orthopädie, Neurologie und Arbeitsmedizin sowie unsere Intensivsta... Mehr Infos >>

Kreditoren- und Debitorenbuchhalter (m/w/d)
Die HIPP-Unternehmensgruppe hat ihren Sitz in Kolbingen im Kreis Tuttlingen und besteht aus fünf Gesellschaften im Bereich Medizintechnik und Präzisionstechnik. Hipp Präzisionstechnik beliefert und berät branchen­über­greifend vor allem in den Bereichen Luftfahrt, Automobil sowie Anlagen- und Mas... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter und Bilanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit
Hinter außergewöhnlichen Produkten steht meist eine ebenso außergewöhnliche Geschichte, sowie außergewöhnliche Menschen. Die Entstehungsgeschichte von NEWSHA hat Liebhaber und Kenner von der ersten Minute an fasziniert. NEWSHA erobert seit 2013 unaufhaltsam ihren festen Platz in exklusiven Salons... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

Candis-logo-black-beige.png

Effizienter, schneller, intuitiver: das Rechnungsmanagement mit Candis 
Vom automatischen Rechnungseingang, über reibungslose Freigabeprozesse und ein GoBD-konformes Rechnungsarchiv zur nahtlosen Übertragung in die Buchhaltung – mit Candis erleben Sie ein digitalisiertes Rechnungsmanagement, genau nach Ihren Bedürfnissen. Intuitiv und ohne Handbuch. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>